advocomplex gmbh

Ob vor Gericht oder beratend, unser Anwaltsbüro in Bern setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein. Wir verfügen über eine langjährige Expertise im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Migrationsrecht, Kulturverwaltungsrecht, Urheberrecht, Strafrecht und Familienrecht. Unsere Klientschaft beraten wir in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch.

portraits

+Willi Egloff

Rechtsanwalt, Dr. iur.

Willi Egloff studierte an den Universitäten von Zürich und Regensburg. Dissertation an der Universität Zürich im Jahre 1974, Zürcher Rechtsanwaltsprüfung 1979. Nach Tätigkeiten an der Universität Regensburg, am Bezirksgericht Zürich und im Rechtsdienst der SRG SSR ist er seit 1983 selbständiger Rechtsanwalt in Bern. Er ist heute in beratender Tätigkeit in den Bereichen Medien- und Urheberrecht sowie als Fachberater für Daten- und Informationspolitik in der Biodiversitätsforschung tätig.
Willi Egloff berät in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Norwegisch.

+Thomas Tribolet

Rechtsanwalt, Mediator

Thomas Tribolet absolvierte ursprünglich eine Verwaltungslehre und war danach auf Gemeindeverwaltungen und im Treuhandbereich tätig. Er hat 1989 die Matura nachgeholt. Seit 1997 ist er Inhaber des Anwaltspatents und 2017 liess er sich zum Mediator ausbilden. Nach Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung arbeitet er seit dem Jahr 2000 in der Advokatur. Seine bevorzugten Arbeitsgebiete sind die Behandlung rechtlicher Aspekte im Kulturbereich, im Migrationsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Thomas Tribolet ist zudem Rechtsberater oder Vorstandsmitglied verschiedener NGOs, insbesondere von Verbänden aus der Filmproduktion.
Thomas Tribolet berät in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

+Sandra Künzi

Fürsprecherin

Sandra Künzi erwarb 1990 das Primarlehrerpatent im Kanton Schwyz. Nach ihren Studien an den Universitäten Zürich, Hamburg und Bern wurde sie 2001 zur Fürsprecherin patentiert. Anschliessend arbeitete sie bis 2007 im Rechtsdienst der Verwertungsgesellschaft SUISSIMAGE. Ihre bevorzugten Rechtsgebiete sind Kunst- und Urheberrecht, Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Seit dem 1. Januar 2016 ist Sandra Künzi Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Seit 1. März 2019 ist sie ausserdem Präsidentin des Verbandes t. Theaterschaffen Schweiz.
Sandra Künzi berät in Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

+Dana Rüger

Rechtsanwältin

Dana Rüger studierte an der Universität Bern und erwarb 2015 den Master of Law. Anschliessend absolvierte sie ihre Rechtspraktika bei der Jugendanwaltschaft, bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und im Anwaltsbüro advocomplex. 2018 wurde sie zur Anwältin patentiert. Danach arbeitete sie bei einer Rechtsschutzversicherung und ist seit
2019 als Anwältin tätig. Ihre bevorzugten Rechtsgebiete sind Strafrecht, Migrationsrecht, Sozialversicherungsrecht, Familienrecht und Medienrecht.
Dana Rüger berät in Deutsch, Französisch, Spanisch und Englisch.

+Laura Kerstjens

Rechtsanwältin

Laura Kerstjens studierte an den Universitäten Zürich und Bern Politikwissenschaften sowie Rechtswissenschaften. 2016 erwarb sie den Master of Law an der Universität Bern. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Management- und Rechtsberaterin bei einer Beratungsunternehmung in der Stadt Bern absolvierte sie ihre juristischen Praktika bei advocomplex und beim Regionalgericht Oberland. Im Frühjahr 2022 wurde sie zur Rechtsanwältin patentiert. Seit Sommer 2022 ist sie bei advocomplex als Rechtsanwältin tätig. Ihre bevorzugten Rechtsgebiete sind Arbeitsrecht, Familienrecht, Medienrecht, Mietrecht und Migrationsrecht.
Laura Kerstjens berät in Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch.

+David Keller

Rechtsanwalt

David Keller studierte Politikwissenschaften und Internationale Beziehungen an den Universitäten Genf und St. Gallen sowie am Institut Sciences Po in Paris. Von 2010 bis 2015 war er im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und von 2016 bis 2022 im Staatssekretariat für Migration (SEM) tätig.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er berufsbegleitend an der Universität Bern. Im Jahr 2020 erwarb er den Master of Law. Nach juristischen Praktika am Regionalgericht in Biel sowie in einer Anwaltskanzlei in der Stadt Bern erfolgte die Patentierung zum Rechtsanwalt im Februar 2023.
Seit Mai 2023 ist David Keller bei advocomplex als Rechtsanwalt tätig. Seine bevorzugten Rechtsgebiete sind Migrationsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. David Keller berät in Deutsch, Französisch und Englisch.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet David Keller als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bern für die Human Rights Law Clinic.

+Levin Sommer

Rechtsanwalt

+Yannic Schmezer

Rechtsanwalt

+Sekretariat

Maria Carrasco (Leitung), Christian Blaser (IT), Katrin Roduner, Delighty Enock

anwaltspraktikum

Für angehende Anwält*innen bieten wir in der Regel zwei Praktikumsplätze pro Jahr an. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Praktikum bei einer Gerichtsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltung. Auf Anfrage geben wir gerne Auskunft über die nächsten freien Plätze.

schwerpunkte

Arbeitsrecht Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen.
Migrationsrecht Wir beraten und vertreten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder dem Stellenantritt.
Familienrecht Wir begleiten und vertreten Klientinnen und Klienten sowohl in einem Trennungsverfahren wie auch bei der Regelung der Ehescheidung. Dabei arbeiten wir in vielen Fällen eng mit Institutionen aus dem Bereich der Opferhilfe oder des Migrationsrechts zusammen. Ausserdem bieten wir familienrechtliche Mediationen an.
Kultur- und Medienrecht Unser Büro führt das Sekretariat verschiedener Verbände aus dem Filmbereich. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.
Urheberrecht Willi Egloff veröffentlichte 1992 zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der 2020 (deutsche Fassung) und 2021 (französische Fassung) in 4. Auflage erschienen ist. Ab der 2. Auflage arbeitete auch Sandra Künzi an diesem Kommentar mit, ab der 3. Auflage auch Michel Heinzmann, der damals in unserem Advokaturbüro tätig war und später an der Universität Fribourg zum ordentlichen Professor ernannt wurde. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Thomas Tribolet ist Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft Swissperform und Sandra Künzi ist Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Strafrecht Wir vertreten Klientinnen und Klienten in jeglichen strafrechtlichen Verfahren. Wir arbeiten insbesondere mit Opferhilfestellen und Frauenhäusern zusammen und sind mit den Themen von häuslicher und sexueller Gewalt vertraut.
Sozialversicherungsrecht Wir vertreten Versicherte, damit sie ihre Ansprüche auf Taggeld und Rente gegenüber der SUVA, der IV, der Pensionskasse oder der ALV durchsetzen können.

publikationen

+von Willi Egloff

  • FAIR Works – Eckpunkte eines Urheberrechts für die digitale Welt, in: sic! 10/2022, S. 405 ff. (PDF)
  • FAIR Works – Cornerstones for a Copyright in the Digital World. Authorized translation of: Willi Egloff, FAIR Works – Eckpunkte eines Urheberrechts für die digitale Welt, published in: sic! 2022, pp. 405 – 424 (PDF)
  • Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat», in: sic! 2020, S. 399 ff. (PDF)
  • Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht, in: sic! 2018, S. 117 ff. (PDF)
  • Copyright stories. Sketches on the Political Economy of Copyright, Bern 2018 (PDF)
  • Geschichten vom Urheberrecht, oder: Skizzen zur politischen Ökonomie des Copyrights, Bern 2017 (PDF)
  • Geschichten vom Urheberrecht, oder: Skizzen zur politischen Ökonomie des Copyrights. Buchbesprechung, in: sic! 2018, S. 112 ff. (PDF)
  • Extended Collective Licenses – ein Modell auch für die Schweiz?, in: sic! 11/2014, S. 671 ff. (PDF)
  • Der Zugang zu Fachinformationen – zwischen gesellschaftlicher Notwendigkeit und privatem Verwertungsinteresse, in: Gartska, H. und Coy, W. (Hrsg.), Wovon – für wen – wozu. Systemdenken wider die Diktatur der Daten. Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik und Humboldt-Universität Berlin 2014, S. 349 – 373 (PDF)
  • Access to scientific and technical information – between social needs and private interests, in: Gartska, H. und Coy, W. (Hrsg.), Wovon – für wen – wozu. Systemdenken wider die Diktatur der Daten. Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik und Humboldt-Universität Berlin 2014, S. 349 – 373 (PDF)
  • Polemik um Plagiate, in: medialex 2013, S. 158 ff. (PDF)
  • Die EU-Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke, in: sic! 2013, S. 178 ff. (PDF)
  • Bezahlter Download zum Eigengebrauch?, in: medialex 2/11, S. 72 ff. (PDF)
  • Wissenschaftliche Forschung und Urheberrecht, in: medialex 3/09, S. 11 ff. (PDF)
  • Das Urheberrecht und der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen, in: sic! 10/2007, S. 705 ff. (PDF)
  • Revisionsbedarf beim urheberrechtlichen Eigengebrauch?, in: medialex 1/2006, S. 35 (PDF)
  • Rundfunk im Internet?, in: sic! 2005, S. 96 ff. (PDF)
  • Die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes und das schweizerische URG, in: sic! 2002, S. 739 ff. (PDF)
  • Rechtsprechungsübersicht Urheberrecht 2001-2003, in: medialex 4/03, S. 242 ff. (PDF)
  • Sonderregelung des Parallelimports in der Audiovision?, in: sic! 1999, S. 487 ff. (PDF)
  • Rechtsgemeinschaft an verwandten Schutzrechten, in: sic! 1999, S. 539 ff. (PDF)
  • Rechtsprechungsübersicht Urheberrecht 1993-1998, in: medialex 1998, S. 234 ff. (PDF)
  • Urheberrecht und Urhebervertragsrecht in der audiovisuellen Produktion, in: sic! 1998, S. 14 ff. (PDF)
  • Multimedia-Produkte und Urheberrecht, in: plädoyer 1995, H. 4, S. 38 ff.
  • gemeinsam mit Donat Agosti, Gregor Hagedorn und David J. Patterson:

  • Open exchange of scientific knowledge and European copyright: The case of biodiversity information, in: ZooKeys 414, S. 109 – 135 (PDF)
  • gemeinsam mit Donat Agosti, David Eades, Nico Franz, Gregor Hagedorn, David J. Patterson, Jonathan A. Rees und David P. Remsen:

  • Scientific names of organisms: attribution, rights, and licensing, in: BMC Research Notes 2014, 7:79 (PDF)
  • gemeinsam mit Donat Agosti:

  • Taxonomic information exchange and copyright: the Plazi approach, London 2009 (PDF)
  • gemeinsam mit Denis Barrelet, Michel Heinzmann, Sandra Künzi, Dieter Meier und Christof Riedo:

  • Le nouveau droit d’auteur – Commentaire de la loi fédérale sur le droit d’auteur et les droits voisins, 4e édition, Berne 2021 (PDF)
  • Das neue Urheberrecht – Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, 4. Auflage, Bern 2020 (PDF)
  • gemeinsam mit Lucie Bader:

  • Filmförderung als Förderung kultureller Identität?, in: AJP 2000, S. 1396 ff. (PDF)

+von Thomas Tribolet

  • Fehler in der Pflege – Zwei Beispiele, in: DIALOG, Zeitschrift der Lindenhof Schule, Herbst 2005
  • Kulturförderung des Bundes – Chancen und Grenzen des neuen Kulturverfassungsrechts, in: AJP 9/2001 (PDF)

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1. Zu dieser Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung werden im Sinne von Art. 19 und 20 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020 betroffene Personen und potenziell betroffene Personen über die Bearbeitung von Personendaten (namentlich auch über die Beschaffung von Personendaten) durch das Advokaturbüro advocomplex gmbh, Zinggstrasse 16, 3007 Bern (nachfolgend «die Kanzlei») informiert.

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Alle Klientendaten werden auf kanzleiinternen Servern bearbeitet (zur E-Mail-Kommunikation siehe auch Ziff. 3.2). Die Kanzlei speichert zudem Backups dieser Daten mithilfe eines kanzleiinternen Backupsystems.

Die Kanzlei bewahrt Personendaten nur so lange auf (Speicherung, Archivierung), wie dies zur Abwicklung des Mandatsverhältnisses notwendig ist, eine gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflicht besteht oder die Kanzlei daran ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse hat (beispielsweise die Abwehr von Haftungsansprüchen bis zur absoluten Verjährung). Massgeblich für die Dauer der Aufbewahrung der Klientendaten ist insbesondere die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäss Art. 127 OR sowie Art. 958 f. OR, gemäss der die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege (z. B. Rechnungen an die Klientschaft) während zehn Jahren aufzubewahren sind.

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3.1 Allgemeine Anfragen sowie zur Anbahnung von Verträgen und Mandaten

Bei Anfragen an die Kanzlei allgemeiner Art (z. B. auch bei Bewerbungen) oder bezüglich der Ausführung von Aufträgen oder der Übernahme von anwaltlichen Mandaten finden auf die Bearbeitung von Personendaten die Grundsätze der Bearbeitung von Personendaten der Klientschaft (vgl. oben Ziff. 2) Anwendung, auch wenn kein Vertrags- bzw. Mandatsverhältnis zustande kommt.

3.2 E-Mail-Verkehr

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5. Rechte von betroffenen Personen

Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf Auskunft bezüglich über sie bearbeitete Personendaten und den Zweck der Datenbearbeitung (Art. 25 DSG), das Recht auf Berichtigung sowie auf Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung ihrer Personendaten (Art. 32 DSG), das Recht, der Bearbeitung zu widersprechen, das Recht auf Ergreifung eines Rechtsbehelfes bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde (Eidg. Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter, EDÖB) sowie auf Herausgabe bzw. Übertragung der von ihr eingelieferten Personendaten (Art. 28 und 29 DSG). Zu beachten ist, dass für diese Rechte Voraussetzungen und Ausnahmen gelten. Soweit rechtlich zulässig oder erforderlich, können wir Anfragen zur Ausübung dieser Rechte ablehnen. Zudem müssen Personendaten allenfalls trotz Aufforderung zur Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung aus rechtlichen Gründen weiter aufbewahrt oder bearbeitet werden.

Bei Gesuchen betreffend die Wahrnehmung von Rechten durch die betroffene Person finden auf die Bearbeitung von Personendaten die Grundsätze der Bearbeitung von Personendaten von Klientinnen und Klienten Anwendung (vgl. oben Ziff. 2).

6. Ansprechstelle für Datenschutzfragen

Die Gesamtverantwortung für den Datenschutz liegt beim Advokaturbüro advocomplex gmbh.

Betroffene Personen können in Datenschutzfragen schriftlich über folgende Adressen Kontakt aufnehmen (telefonische Anfragen in Sachen Datenschutz werden nicht bearbeitet):

Per Post: Advokaturbüro advocomplex gmbh, Zinggstrasse 16, 3007 Bern.

Per E-Mail:

Bern, 1. September 2023