




|

GRUNDSÄTZLICHES In arbeitsrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir nur Arbeitnehmende gegen die Arbeitgeberschaft. In mietrechtlichen Prozessen vertreten wir nur die Mietenden gegen die Vermieterschaft.
ARBEITSRECHT Wir setzen uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und arbeiten zu diesem Zweck mit verschiedenen Gewerkschaften zusammen. In arbeitsrechtlichen Fragen vertreten wir ausschliesslich die Arbeitnehmerseite.
AUSLÄNDERRECHT Wir beraten Ausländerinnen und Ausländer bei Problemen mit Aufenthaltsbewilligungen, Einbürgerungen oder Stellenantritt.
FAMILIENRECHT Mit der Revision des Scheidungsrechts auf 1.1.2000 wurden viele positive Erneuerungen geschaffen. So gibt es neu die Möglichkeit, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Scheidungsbegehren einreichen kann. Nach einer Scheidung kann zudem unter gewissen Voraussetzungen das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausgeübt werden. Nach wie vor aber ist ein Scheidungsverfahren relativ aufwändig und beansprucht Zeit. So kann bei Uneinigkeit in der Regel erst nach Ablauf einer zweijährigen Trennungszeit ein Scheidungsbegehren eingereicht werden.
KULTUR- UND MEDIENRECHT Unser Büro führt das Sekretariat des Schweizerischen Verbandes der FilmproduzentInnen und die Geschäfte der Teleproduktions-Fonds GmbH. Wir sind spezialisiert in allen Fragen des Film- und Fernsehrechts wie auch des Verlagsrechts.
URHEBERRECHT Willi Egloff veröffentlichte zusammen mit Denis Barrelet einen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, der bald in einer 3. Auflage erscheinen wird. Wir arbeiten auch eng mit Verwertungsgesellschaften zusammen. Willi Egloff ist Vizepräsident von Swissperform und Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
STRAFRECHT Wir betreuen Klientschaft in fast allen strafrechtlichen Verfahren. Wir befürworten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, dass der Konsum und der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum endlich straffrei wird. Mit der Strafverfolgung von DrogenkonsumentInnen wird das Ziel der sogenannten drogenfreien Gesellschaft nie erreicht werden.
Aus grundsätzlichen Überlegungen vertreten wir keine Personen, die der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung angeschuldigt sind.
SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Viele sprechen zu oft vom sogenannt gut ausgebauten Sozialversicherungssystem der Schweiz. In der Praxis machen wir jedoch die Erfahrung, dass Berufstätige, die einen Berufsunfall erleiden, leider nur zu oft mit grossen Mühen ihre Ansprüche gegenüber der SUVA oder IV durchsetzen können. Erschwerend wirkt sich dabei vor allem aus, dass unser Sozialversicherungssystem von Vollbeschäftigung ausgeht, was leider nie mehr der Fall sein wird.
FÜRSORGERECHT/VORMUNDSCHAFTSRECHT Einerseits entwickeln sich diese Rechtsgebiete zunehmend zu einem Gesetzesdschungel. Andererseits versuchen die Behörden, dem finanziellen Druck der öffentlichen Hand nachzugeben und so die Leistungen an wirklich bedürftige Personen zu beschneiden. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten.
|